Kundendienst & Wartung

Kundendienst & Wartung

Eine regelmäßige Wartung ist vom Hersteller sowie gemäß Heizungsanlagenverordnung vorgeschrieben. Sie trägt wesentlich zur Betriebssicherheit, hohem Wirkungsgrad, geringem Schadstoffausstoß und zum langfristigen Werterhalt des Gasgerätes oder Ölkessels bei.

Besonders in kalten und langen Heizperioden ist eine Heizung stark belastet. Daher sollte sie auch einmal jährlich von einem Fachmann gewartet werden. Dabei misst dieser den Wasserstand in der Heizung, kontrolliert ihn gegebenenfalls und passt die Vorlauftemperaturen an. Außerdem prüft und erneuert er Verschleißteile und Dichtungen.

Kosten sparen dank der Wartung

So beugt eine Wartung nicht nur einem unerwünschten Ausfall in der Heizperiode vor, sondern spart Ihnen auch bares Geld. Denn nur so werden Probleme und Defekte frühzeitig gefunden. Dann können sie meist für wenig Geld repariert und die Lebensdauer der Heizung verlängert werden. Auch die Kosten für die Wartung werden in der Regel durch niedrigere Verbrauchskosten aufgewogen.

Ihr Gasgerät, Ölkessel, oder sonstigen Wärmeerzeuger warten wir fachgerecht, gründlich und zuverlässig und auf Wunsch in einem regelmäßigen Turnus. Wir arbeiten sauber und schnell.

Was ist eine Gas-Hausschau?

Als Betreiber einer Gasheizung sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasinstallation selbst verantwortlich. Ihre Hausgasleitung beginnt an der Hauptabsperreinrichtung (HAE), und ab diesem Punkt sind Sie für Ihre Leitungen verantwortlich. Die sogenannte Gas-Hausschau ist 1x jährlich Pflicht! Dabei handelt es sich um eine

  • Optische Kontrolle der sichtbar verlegten Gasleitung und der Gasgeräte
  • Funktionskontrolle der Gasgeräte, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen
  • Kontrolle der Absperreinrichtungen auf freie Zugänglichkeit und der frei verlegten Gasleitungen auf technisch einwandfreien Zustand.

Diese Kontrolle können Sie als Betreiber selbst durchführen.
Sie besitzen bereits einen Wartungsvertrag bei uns, dann wird in dem Rahmen der Jährlichen Wartung Ihrer Gasheizungsanlage eine Gashausschau durchgeführt.

WICHTIG für Sie: An Gasleitungen darf nichts aufgehängt oder angelehnt werden. Gasleitungen, die unter Verkleidungen installiert sind, müssen Lüftungsschlitze haben. Diese gelten zu kontrollieren und dürfen nicht verstauben oder zu gehangen werden.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen

Um beurteilen zu können, ob Ihre Gasleitung noch in Ordnung bzw. dicht ist, wird die sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung, auch Leckmengenmessung genannt, durchgeführt. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung erfolgt mit Hilfe von elektronischen Leckmengenmessgeräten. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen dient zur sicheren und einfachen Überprüfung der bestehenden Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar. Dieses Prüfverfahren ist in der TRGI 2018 festgelegt worden.

Je nach festgestellter Gasleckmenge unterscheidet man zwischen unbeschränkter Gebrauchsfähigkeit, verminderter Gebrauchsfähigkeit und keiner Gebrauchsfähigkeit. Sollte eine verminderte Gebrauchsfähigkeit festgestellt werden, muss die Leitung innerhalb von 4 Wochen repariert werden. Ist keine Gebrauchsfähigkeit gegeben, besteht sogar akuter Handlungsbedarf.

Der Betreiber der Gasanlage muss die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an seiner Gasleitung alle 12 Jahre von einem Fachmann durchführen lassen.

Sprechen Sie uns an, Wir beraten Sie gerne für mehr Sicherheit in Ihrem Zuhause.

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